Healthcare

Wir unterstützen Sie bei der Einführung der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V.

RICHTLINIE NACH § 75B SGB V ÜBER DIE
ANFORDERUNGEN ZUR
GEWÄHRLEISTUNG DER IT-SICHERHEIT



Bedeutet, wir helfen bei der Netzwerk-Modifizierung nach Sicherheitsstandard.

Richtlinie zur Datensicherheit der Praxis-IT

IT-Systeme und sensible Daten in den Praxen noch besser schützen: Das ist eines der Ziele der IT-Sicherheitsrichtlinie, die die KBV erstellt hat. So sollen klare Vorgaben dabei helfen, Patientendaten noch sicherer zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren. 

Weiterhin hat die KBV eine zweite Richtlinie beschlossen – und zwar für die Zertifizierung von Dienstleistern, die die Ärzte in IT-Sicherheitsfragen beraten und die Vorgaben der IT-Sicherheitsrichtlinie umsetzen. 

Da die IT-Sicherheitsrichtlinie keine neuen Vorgaben „erfindet“, sondern bestehende konkretisiert und praxistauglich macht.


Wir arbeiten für Sie nach dem B-U-R Standard:
– Beraten
– Unterstützen
– Realisieren



Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir besprechen dann alles wichtige in einem Persönlichen Gespräch.