AGBs



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lieferung - und Zahlungsbedingungen von PITNAS-Proton IT Network and Solution UG (hb)


1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit PITNAS-Proton IT Network and Solution UG (hb) (folgend PITNAS UG genannt). Abweichende AGBs der internationalen Vertragspartner werden nicht zum Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost (nicht via Email) bestätigt wurden. Mündliche Aussagen und Abreden sind grundsätzlich unverbindlich. Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB's durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn PITNAS-UG diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Angebot
Die Angebote und Preise sind freibleibend. Verbindliche Angebote bedürfen der Schriftform. Aufträge gelten zur Rechtswirksamkeit erst dann als angenommen, wenn das Angebot schriftlich (Fax, Briefpost oder Unterschrieben als Anhang per Email) unterschrieben zugesandt ist oder hierfür die Rechnung erteilt ist. Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung per Briefpost, Fax oder per Email. Zur Berechnung gelangen die am Tage der jeweiligen Rechnungsstellung gültigen Preise. Diese können ohne Vorankündigung geändert werden.

3. Preise
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

4. Gefahrenübergang
Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von PITNAS UG verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. PITNAS UG versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.

5. Lieferung
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von PITNAS UG eintreten, hat die PITNAS UG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich die PITNAS UG vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.

6. Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der Leistung und / oder Auslieferung der Ware. Grundlage zur Rechnungsstellung bei Dienstleistungen wird einem Tätigkeitsbericht zu Grunde gelegt, welcher direkt bei Erbringung vom Auftraggeber bzw. dessen Kunden unterschrieben wird. Die Lieferungen erfolgen abhängig von der Absprache zwischen der PITNAS UG und dem Kunden per Vorkasse/Überweisung oder Rechnungsstellung. Das Zahlungsziel der PITNAS UG beträgt unterschiedlich, je nach Kunde oder Projekt, zwischen sofort und vier Wochen nach Rechnungsstellung. Als maßgebend gilt der Zahlungseingang. Die Rechnung gilt erst nach erfolgter Gutschrift bzw. Wertstellung bei uns als bezahlt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die PITNAS UG berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch die PITNAS UG geltend gemacht werden.
Bei Zahlungsverzug ist die PITNAS UG berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu EUR 15,- zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die PITNAS UG anerkannt wurden.
Für den Fall der Rückgabe bzw. Nichteinlösung einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- neben den entstehenden Bankspesen erhoben. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen. Ist der Käufer mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so sind wir vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur Liefereinstellung berechtigt. Die dadurch entstandenen Kosten können wir in Rechnung stellen und einen evtl. Schadensersatz geltend machen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die PITNAS UG behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von der PITNAS UG gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er der PITNAS UG hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an die PITNAS UG ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die PITNAS UG nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von der PITNAS UG die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die PITNAS UG die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die PITNAS UG kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für die PITNAS UG vor, ohne dass die PITNAS UG daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht PITNAS UG gehörenden Waren, steht der PITNAS UG der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde die PITNAS UG im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbundenen/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die PITNAS UG verwahrt.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von der PITNAS UG begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet, ist die PITNAS UG auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

8. Mängelrügen, Gewährleistung
Die PITNAS UG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nach Verbrauchsgüterkaufrichtlinie" 1994/44/EG und "Verbraucherrechte-Richtlinie" 2011/83/EU, nationale Umsetzungen auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material - und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe: Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von der PITNAS UG beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen fünf Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich anzuzeigen. Diese gilt für Kunden auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch die PITNAS UG wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte (z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Post an die PITNAS UG zurückzusenden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen. Die PITNAS UG behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.

9. Herstellergarantie
Die PITNAS UG ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Wenn die PITNAS UG Ware entgegennimmt, dann nur in der Originalverpackung bzw. anderweitig dem Artikel angemessen Verpackung. DIE PITNAS UG übernimmt die Versandkosten nicht, wenn diese vom Hersteller bei der Garantieabwicklung nicht erstattet werden. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet die PITNAS UG gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die PITNAS UG kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass die PITNAS UG gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

10. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

11. Anwendbares Recht
Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, auch wenn unsere Forderungen im Mahnverfahren und Vollstreckungsverfahren geltend gemacht werden.



Berlin, den 04.04.2022







 

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© Last Update: Februar 2023 | PITNAS UG (hb)